| Ausbildungsziel: | "Staatlich geprüfter Sozialassistent - Schwerpunkt Sozialpädagogik / Staatlich geprüfte Sozialassistentin - Schwerpunkt Sozialpädagogik" |
| Aufnahmevoraussetzungen: | |
| 1. für die Klasse I | |
| • Sekundarabschluss I Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand | |
| 2. für die Klasse II | |
| • Sekundarabschluss I Realschulabschluss sowie der erfolgreiche Besuch der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogik | |
| oder | |
| • eine andere gleichwertige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung | |
| oder | |
| • Fachhochschulreife oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand | |
| Dauer: | 2 Jahre |
| Berechtigungen: | • Nach einer Ausbildung Zugang zur Fachschule Sozialpädagogik bei entsprechenden Leistungen |
| • Bei entsprechenden Leistungen kann mit einem bestimmten Notendurchschnitt der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden. |
| Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
| Berufsübergreifender Lernbereich | 23 |
| mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Englisch/Kommunikation | |
| Politik | |
| Sport | |
| Religion | |
| Mathematik | |
| Berufsbezogener Lernbereich - Theorie | 39 |
| mit den Fächern | |
| Berufsrolle und Konzeptionen | |
| Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse | |
| Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung | |
| Sozialpädagogische Bildungsarbeit | |
| Optionale Lernangebote | |
| Berufsbezogener Lernbereich - Praxis1 | |
| Unterrichtsstunden insgesamt | 62 |
1)
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 840
Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. Bei
Einstieg in die Klasse 2 müssen insgesamt 600 Stunden abgeleistet werden. Die
praktische Ausbildung wird von Lehrkräften der Berufsfachschule -
Sozialassistentin/Sozialassistent, Schwerpunkt Sozialpädagogik -
betreut. Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule. Die
praktische Ausbildung kann geblockt oder unterrichtsbegleitend erfolgen. Die
Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung
erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in einer Note Berufsbezogener
Lernbereich - Praxis zusammengefasst. Die gesamte praktische Ausbildung gilt
als elfstündiges Fach der Stundentafel.
Abschlussprüfung:
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Klausurarbeiten. Die Bearbeitungszeit
beträgt jeweils drei Zeitstunden. Zu schreiben sind
- eine Klausur im Fach Deutsch/Kommunikation,
- zwei Klausuren in den für den Bildungsgang typischen Lernfeldern.
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung wird im Berufsbezogenen Lernbereich - Praxis durchgeführt:
Die Aufgabe wird von dem Mitglied der Prüfungskommission, das den Prüfling während der
praktischen Ausbildung betreut, im Einvernehmen mit dem Schulleiter festgelegt. Sie wird
drei Werktage vor der Prüfung ausgegeben; sie ist vom Prüfling schriftlich auszuarbeiten
und der Prüferin oder dem Prüfer am Prüfungstag vorzulegen. Die Prüfungszeit beträgt eine
Zeitstunde.
Weitere Aktivitäten:
Durchführung des Projektes Grundformen der Bewegung.


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